Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1.Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen Handwerksbetrieb Homann Innenausbau vertreten durch Marcel Homann, Schiffahrter Damm 350 48157 Münster, Telefon, (0251/92439935, Mail info@homann-innenausbau.de und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).


Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.


Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB


Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.


2. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert.


3. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen



3.1. Vertragsschluss

3.1.1 Bestellungen des Kunden bei Homann Innenausbau, stellen lediglich ein Angebot an Homann Innenausbau zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des Vertrages durch Homann Innenausbau.
3.1.2 Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.

3.1.3 Die Annahme erfolgt durch Homann Innenausbau mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware.

3.1.4 Der Vertrag kommt seitens des Kunden zustande, sobald dieser das Angebot oder die Auftragsbestätigung unterschrieben hat und an die Firma Homann Innenausbau zurückgeschickt hat. Bei vorzeitiger Kündigung durch den Kunden vor Baubeginn, findet hier der Punkt 7 Anwendung.


3.2. Lieferung
3.2.1 Homann Innenausau liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.


3.3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

3.3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. und zzgl. Verpackung und Versandkosten.

3.3.2 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.

3.3.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Muster-GmbH (nachfolgend:Vorbehaltsware).



Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:



  • Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Homann Innenausbau bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.



  • Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an Homann Innenausbau erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.



  • Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch
    das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.



  • Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von Homann Innenausbau, die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von Homann Innenausbau. Bei Pfändungen,
    Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde Homann Innenausbau unverzüglich zu benachrichtigen.



  • Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an Homann Innenausbau ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist
    der Unternehmerkunde berechtigt, die Homann Innenausbau abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.



  • Auf Verlangen von Homann Innenausbau hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und Homann Innenausbau die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Homann Innenausbau wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl von freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.



4. Gewährleistung
4.1.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.

4.1.2 Ist der Kunde Unternehmer entscheidet Muster-GmbH über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich § 377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.

4.1.3 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.



5. Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit Homann Innenausbau nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die Muster-GmbH dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren

Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.



6. Allgemeine Reparatur- und Montagebedingungen
Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.



6.1. Kosten
6.1.1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.

6.1.2 Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.

6.1.3. Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der

Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.

6.1.4. Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren.

6.1.5. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.

6.1.6. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.



7. Beendigung
Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Waren bzw. Ersatzteile, sowie für den Ausfall von Gewinn sowie Ausfall von Arbeitszeiten zu bezahlen.



8 . Zahlungen
Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Homann Innenausbau kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung/Abschlagszahlungen verlangen.



9.. Mitwirkungspflichten
9.1.1 Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen (Bereitstellung von WC) und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.

9.1.2 Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.

9.1.3 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist Homann Innenausbau berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen.

9.1.4 Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.



Homann Innenausbau 20.06.2020







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